Der Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 %

Die Grundlage vieler Mietzinse bleibt unverändert. Für Vermieter beginnt die Prüfung bei den Verträgen und den letzten Anpassungen.

Illustration — Der Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 %

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Der Stand im September

Das BWO bestätigte am 1. September 2026 den unveränderten hypothekarischen Referenzzinssatz von 1,25 %. Er ist für die Anpassung vieler laufender Mietverträge relevant. Er unterscheidet sich vom SNB-Leitzins und vom Zinssatz Ihrer eigenen Hypothek.

Jeden Mietvertrag prüfen

Ein stabiler Zinssatz allein begründet weder eine Mietzinserhöhung noch eine Senkung. Stellen Sie vor einer Prüfung den Mietvertrag, frühere Mitteilungen und die Nebenkostenaufstellung zusammen.

Die Vermietung des Objekts einordnen

Für die Bewertung eines vermieteten Objekts sind tatsächlich eingegangene Mieten, Belegung und Unterhaltsausgaben hilfreich. Diese Unterlagen bieten eine bessere Gesprächsgrundlage zum Betrieb der Liegenschaft als ein einzelner Zinssatz.

Verstehen Sie, was den Wert Ihrer Immobilie ausmacht.

Marktdaten liefern den Kontext. Die Besichtigung beschreibt Ihre Immobilie. Die Analyse verbindet die Elemente und erklärt den ermittelten Wert.

Der MarktRelevante Vergleiche
Ihre ImmobilieBesichtigung und Dokumente
Der WertErläuterter Bericht
Künftiges Potenzial unterscheidet sich vom dokumentierten aktuellen Wert.

Der aktuelle Wert stützt sich auf dokumentierte Nutzungen, Zustand und Rechte. Ein Erweiterungs- oder Umbauprojekt wird mit den zu prüfenden Bedingungen gesondert dargestellt. Diese Unterscheidung schafft eine klare Entscheidungsgrundlage.

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